- umlegen
- beseitigen; beiseite schaffen (derb); über die Klinge springen lassen (umgangssprachlich); umbringen; liquidieren; ermorden; um die Ecke bringen (umgangssprachlich); niedermetzeln; terminieren; kaltmachen (umgangssprachlich); abmurksen (umgangssprachlich); neutralisieren; töten; meucheln; verschieben; verstellen; umstellen
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um|le|gen ['ʊmle:gn̩], legte um, umgelegt <tr.; hat:1. um den Hals, die Schultern, den Körper, einen Körperteil legen:jmdm./sich eine Kette, einen Schal, einen Pelz umlegen; einen Verband umlegen.2. der Länge nach auf den Boden legen:einen Mast umlegen; der Wind hat das Getreide umgelegt.3. (ugs.) kaltblütig umbringen, bes. erschießen:die Verbrecher haben den Polizisten einfach umgelegt.Syn.: ↑ abknallen (ugs.), ↑ abmurksen (ugs.), ↑ abschießen, ↑ beseitigen (verhüllend), ↑ ermorden, ↑ erschießen, ↑ kaltmachen (salopp), ↑ killen (salopp), ↑ liquidieren, ↑ meucheln (veraltend), ↑ morden, ↑ töten, über den Haufen schießen (ugs.), um die Ecke bringen (ugs.), ums Leben bringen.4. (die Zahlung von etwas) gleichmäßig verteilen:ein Teil der Nebenkosten kann auf die einzelnen Mieter umgelegt werden.* * *
ụm||le|gen 〈V. tr.; hat〉1. etwas \umlegen1.1 hinlegen, was vorher gestanden hat1.3 anders legen, an eine andere Stelle legen2. 〈umg.〉 jmdn. \umlegen2.1 zu Boden werfen (beim Ringen, Boxen)2.2 töten, ermorden3. jmdm. etwas \umlegen umbinden, umhängen● jmdm. eine Decke, einen Schal, eine Halskette \umlegen; der Wind hat das Getreide umgelegt niedergebeugt; ein Kabel, eine Leitung \umlegen; einen Kragen \umlegen umschlagen, falten; Kranke (im Krankenhaus) \umlegen in ein anderes Zimmer legen; ein Mädchen \umlegen 〈derb〉 mit einem M. geschlechtlich verkehren; den Schornstein eines Schiffes \umlegen, bevor es unter der Brücke hindurchfährt; einen Termin \umlegen ändern* * *
1ụm|le|gen <sw. V.; hat:1. um den Hals, die Schultern, den Körper, einen Körperteil legen:jmdm., sich einen Schal, eine Decke, einen Verband u.2.a) der Länge nach auf den Boden, auf die Seite legen:einen Mast u.;Bäume u. (fällen);der Regen hat das Getreide umgelegt (niedergedrückt);das Getreide hat sich umgelegt.3. umklappen; auf die andere Seite klappen, legen:einen Hebel u.;den Kragen, eine Stoffkante, ein Kalenderblatt u.;die Lehne der Rückbank lässt sich [nach vorn] u.4.a) (ugs.) zu Boden werfen:jmdn. mit einem Boxhieb u.;b) (salopp) kaltblütig umbringen, bes. erschießen;c) (derb) (als Mann) zum Geschlechtsverkehr verleiten, verführen:ein Mädchen u.5.a) anders, an eine andere Stelle, in ein anderes Zimmer usw. legen:einen Kranken u.;b) anders, an eine andere Stelle, mit anderem Verlauf usw. legen:ein Kabel u.;ein Telefongespräch u. (auf einen anderen Apparat legen);c) (Termine o. Ä.) auf einen anderen Zeitpunkt legen:einen Termin, eine Veranstaltung u.6. anteilmäßig verteilen:die Heizkosten werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mietparteien umgelegt;Bauland u. (Fachspr.; Bauland neu in Grundstücke aufteilen u. diese anteilsmäßig den Eigentümern der ursprünglichen Grundstücke zuteilen).2um|le|gen <sw. V.; hat:1. mit etw., was zur Verzierung, Garnierung o. Ä. außen herumgelegt wird, umgeben:den Braten mit Pilzen u.2. umhüllen, einhüllen.* * *
umlegen,derbe Bezeichnung für den Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer weiblichen Person (»ein Mädchen umlegen«).* * *
um|le|gen <sw. V.; hat: 1. mit etw., was zur Verzierung, Garnierung o. Ä. außen herumgelegt wird, umgeben: den Braten mit Pilzen u.; Sie ... blickten auf die lächerlichen Gärtchen ..., Spielereien von Kleinbürgern und Schrebergärtnern, die Beete mit weißen Steinen umlegt (Gaiser, Jagd 162). 2. umhüllen, einhüllen: Den (= den Butt) soll sie ... mit feuchten Lattichblättern u. und in heißer Asche garen (Grass, Butt 32).————————ụm|le|gen <sw. V.; hat: 1. um den Hals, die Schultern, den Körper, einen Körperteil legen: jmdm., sich einen Schal, eine Decke, einen Verband u.; Ein Zebra bekommt ein federleichtes, grellbuntes Nylonhalsband umgelegt (Grzimek, Serengeti 170); das Pelzchen, das sie zur Feier des Tages umgelegt hatte (Seghers, Transit 255). 2. a) der Länge nach auf den Boden, auf die Seite legen: einen Mast u.; Bäume u. (fällen); der Regen hat das Getreide umgelegt (niedergedrückt); ... legte ein Automobilist ... bei der Kreuzung Schmiedhof den Inselschutzpfosten in der Straßenmitte um (fuhr er ihn um; Vaterland 1. 8. 84, 15); als Winterstürme rund 100 Millionen Festmeter Wald in Europa umlegten (durch Windbruch zerstörten; natur 3, 1991, 103); b) <u. + sich> ↑umknicken (2); niedergedrückt werden: das Getreide hat sich umgelegt; ... hätten die Bäume sich wie Gräser unter den Streichen einer riesigen Sense umgelegt (Plievier, Stalingrad 16). 3. umklappen; auf die andere Seite klappen, legen: einen Hebel u.; den Kragen, eine Stoffkante, ein Kalenderblatt u.; die Lehne der Rückbank lässt sich [nach vorn] u.; und jetzt, im vorletzten Augenblick, wurde das Ruder umgelegt (Geissler, Wunschhütlein 82). 4. a) (ugs.) zu Boden werfen: Teichmann hatte ... Hinsch mit einem Schwinger umgelegt (Ott, Haie 65); b) (salopp) kaltblütig umbringen, bes. erschießen: und man würde mich u., wenn ich mich mit der Polizei in Verbindung setzen sollte (Prodöhl, Tod 93); Beim ersten Fronteinsatz legen wir den um! (Borkowski, Wer 87); c) (derb) (als Mann) zum Geschlechtsverkehr verleiten, verführen: ein Mädchen u.; Da ließ ich mich von jedem, der mich herzte, u. (Fels, Sünden 32). 5. a) anders, an eine andere Stelle, in ein anderes Zimmer usw. legen: einen Kranken u.; b) anders, an eine andere Stelle, mit anderem Verlauf usw. legen: ein Kabel u.; ein Telefongespräch u. (auf einen anderen Apparat legen); Am Wochenende legt der Nachfolger alle Telefonate auf sein Haus um (Wohmann, Absicht 61); c) (Termine o. Ä.) auf einen anderen Zeitpunkt legen: einen Termin, eine Veranstaltung u. 6. anteilmäßig verteilen: die Heizkosten werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mietparteien umgelegt; Wenn ich das mal auf den Bierpreis u. würde, ... (Aberle, Stehkneipen 71); Ein Prinzip, das sich bewährt hat, kann man auch auf andere Schularten u. (übertragen; Saarbr. Zeitung 5. 10. 79, 30); Bauland u. (Fachspr.; Bauland neu in Grundstücke aufteilen u. diese anteilsmäßig den Eigentümern der ursprünglichen Grundstücke zuteilen).
Universal-Lexikon. 2012.